Wir sind selbständige Kooperationspartner (s.u.) und treten gemeinsam unter dem Logo Ausblicken Teambuilding auf. Es gelten die jeweiligen AGBs des Auftragnehmers, die unsere Kunden gemeinsam mit unseren Angeboten per Mail zugesandt bekommen. Als Auftragnehmer treten auf:

Volker Schuhmacher                                 Christian Bengsch Eventservice                           Bengsch/May aufBäumen GbR     
Heiliggrabgasse 10                                      Grabenstr. 58                                                              Grabenstr. 58
D-55116 Mainz                                              D-55124  Mainz                                                            D-55124  Mainz
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Agentur

Ausblicken Teambuilding   – auch „Auftragnehmer“ genannt – ist eine Full-Service-Veranstaltungsagentur und bietet eine, auf die speziellen Anforderung des Kunden, zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind erlebnis- bzw. teamorientiert und finden sowohl im In- als auch im Outdoor-Bereich statt.

 

§ 2 Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Kunden – auch „Auftraggeber“ genannt – und Ausblicken Teambuilding bedarf keiner besonderen Form. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Veranstalter die Annahmeerklärung des Kunden (schriftlich oder mündlich) zugeht. Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer individuell konfigurierten Angebotes und diesen Geschäftsbedingungen.  Sonstige Angebote und Preise des Veranstalters sind freibleibend.

 

Der Veranstalter hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Auftragnehmer den Kunden rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch andere qualifizierte Trainer zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Werden einzelne Leistungen durch den Auftragnehmer  lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne.

 

Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

 

Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung verhindert, werden die Vertragspartner, einen Ersatztermin vereinbaren.

 

§ 3 Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Im eigenen Interesse des Kunden empfiehlt Ausblicken Teambuilding zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

Im Falle des Rücktritts kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftragnehmer kann die Entschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt:

 

  • Bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei
  • Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Gesamtpreises
  • Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
  • Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der volle vereinbarte Gesamtpreis fällig
     


Dem Auftraggeber steht die Möglichkeit offen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

 

§ 4 Außergewöhnliche Umstände

Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Ausblicken Teambuilding den Vertrag kündigen. Im Falle der Vertragskündigung kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

§ 5 Trainingsmaterialien und Urheberrechte

Die vom Auftragnehmer bereitgestellten und während einer Veranstaltung entstehenden Materialien (Handbücher/Abläufe und sonstige Texte, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Foto- und Videodateien) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in eigenen Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

 

§ 6 Haftung

Ausblicken Teambuilding haftet für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.

 

§ 7 Besondere Risiken bei Outdoorveranstaltungen

Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

 

§ 8 Werbung

Der Auftraggeber und Ausblicken Teambuilding sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung der vereinbarten Veranstaltung, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung hinzuweisen.

 

§ 9 Schlussklauseln

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlich das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständig, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

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